Bundesgrenzschutz

Bundesgrenzschutz

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Bun|des|grẹnz|schutz 〈m. 1; unz.; Abk.: BGSpolizeiähnl. Behörde der BRD zum Schutz ihrer Grenzen

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Bụn|des|grẹnz|schutz, der <o. Pl.>:
frühere Bez. der Bundespolizei (Abk.: BGS).

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Bundesgrenzschutz,
 
Abkürzung BGS, Sonderpolizei des Bundes in bundeseigener Verwaltung, 1951 errichtet und dem Bundesminister des Innern unterstellt; Personalstärke circa 30 000 Polizeivollzugskräfte (einschließlich Anwärter) und Zivilbeschäftigte. Nach dem (umfassend novellierten) Bundesgrenzschutzgesetz vom 19. 10. 1994 obliegt dem Bundesgrenzschutz der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebiets, auch auf hoher See, soweit nicht ein Land ihn mit eigenen Kräften wahrnimmt. Der Grenzschutz umfasst die polizeiliche Überwachung der Grenzen, die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs und im Grenzgebiet bis zu 30 km die Abwehr von Gefahren, die die Sicherheit der Grenzen beeinträchtigen. Darüber hinaus obliegt dem Bundesgrenzschutz die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der so genannten »Schengen-Außengrenzen«. Des Weiteren ist er zuständig für Aufgaben der Bahnpolizei, für den Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs auf Flughäfen, für den Schutz der Verfassungsorgane und Ministerien des Bundes gegen Störungen (Objektschutz), für die Unterstützung der Länder bei der Bekämpfung von besonderen Gefahren, Naturkatastrophen und in Situationen des inneren Notstandes (Art. 91 GG), auf Anforderung des Bundesamts für Verfassungsschutz im Rahmen von dessen Aufgaben für das Abhören des Funkverkehrs ausländischer Nachrichtendienste, extremistische Gruppen u. a., für die Mitwirkung an polizeilichen Aufgaben im Ausland unter Verantwortung der UNO, der EU oder der WEU. Die allgemeinen und besonderen (z. B. Erhebung von personenbezogenen Daten) Befugnisse des Bundesgrenzschutzes sind in den §§ 14 ff. geregelt. Der Bundesgrenzschutz wurde 1992 mit der Erweiterung seines Aufgabenspektrums um die Aufgaben der Bahnpolizei und der Luftsicherheit zugleich neu organisiert. Bundesgrenzschutzbehörden sind die fünf Grenzschutzpräsidien (als Mittelbehörden) und die ihnen unterstehenden Grenzschutz- und Bahnpolizeiämter (als Unterbehörden), die Grenzschutzdirektion und die Grenzschutzschule (unterstehen dem Bundesministerium des Innern unmittelbar). Eine besondere Stellung nimmt die 1972 zur Bekämpfung des Terrorismus gebildete Grenzschutzgruppe 9 (GSG 9) ein, die aus 180 Polizeibeamten besteht.

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Bụn|des|grẹnz|schutz, der: Sonderpolizei des 1Bundes (1 b) zum Schutz der Grenzen des Bundesgebietes (Abk.: BGS).

Universal-Lexikon. 2012.

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